Gesetzliche Erbfolge
Wenn es kein Testament gibt oder das Testament nicht den gesetzlichen Formvorschriften entspricht, kommt es zur so genannten gesetzlichen Erbfolge
Diese gesetzliche Erbfolge ist vom Gedanken der Familienerbfolge geprägt
Der Grundsatz lautet, dass zunächst die nächsten Verwandten als Erbe in Frage kommen, also jene Personen, die mit dem Erblasser gemeinsame Vorfahren haben
Daneben gibt es noch jemanden, der mit dem Erblasser nicht blutsverwandt ist, aber trotzdem Erbrechte hat, nämlich der Ehegatte des Erblassers