Insolvenzrecht, Grundzüge
Man spricht nur noch von Insolvenz, nicht mehr von "Konkurs"
Der Schuldner kann verfügungsberechtigt bleiben, wenn die Gläubiger einverstanden sind
Es gibt keine bevorrechtigten Forderungen
Kreditsicherheiten werden grundsätzlich nach Entscheidung des Insolvenzverwalters verwertet
Der private Schuldner hat die Möglichkeit, schon nach sechs Jahren von seinen Schulden befreit zu werden, wenn er in diesen sechs Jahren arbeitet und den Gläubigern sein pfändbares Eigentum zur Verfügung stellt
und sich auch sonst wohlverhält