Pflegeversicherung
Leistungen
Einteilung in eine von drei Pflegestufen:
Pflegestufe I: erhebliche Pflegedürftige
Pflegestufe II: Schwerpflegebedürftige
Pflegestufe III: Schwerstpflegebedürftige
Je nach Pflegestufe gibt es bestimmte Geldbeträge für häusliche Pflege, teilstationäre Pflege und vollstationäre Pflege
Diese Geldbeträge können bei häuslicher Pflege auch komplett oder teilweise als Geldleistungen direkt an den Pflegebedürftigen ausgezahlt werden, wenn dieser sich selbst Pflegekräfte beschafft