Tarifvertragsrecht
Allgemeinverbindlichkeitserklärung
§ 5 TVG bestimmt, dass ein Tarifvertrag vom Bundesminister für Arbeit und Soziales oder der obersten Arbeitsbehörde eines Landes unter gewissen Bedingungen für allgemeinverbindlich erkärt werden kann
Dies ist die sogenannte Allgemeinverbindlichkeitserklärung AVE