Vorstellungsgespräch
Erlaubte Fragen
Der Arbeitgeber muss ein berechtigtes Interesse an den Antworten haben
Bei unzulässigen Fragen darf der Bewerber lügen
Beispiele für unzulässige Fragen sind Fragen nach Konfession, Heiratsabsichten oder Gewerkschaftszugehörigkeit
Aber Achtung
In so genannten Tendenzbetrieben, wie einem konfessionell gebundenen Kindergarten, kann die Frage nach der Konfession durchaus berechtigt sein