Betriebsrat
Rechtstellung
Die Betriebsratsmitgliedschaft ist ein Ehrenamt lt. § 37 BetrVG
Die BR-Mitglieder erhalten also keine besondere Bezahlung
Sie haben jedoch ein Recht auf Fortbildung lt. § 37 (6) u. (7)
BR-Mitglieder haben besonderen Kündigungsschutz lt. § 15 Kündigungsschutz-Gesetz, ihre ordentliche Kündigung ist ausgeschlossen
Dies gilt noch bis ein Jahr, nachdem jemand aus dem BR ausgeschieden ist
Die außerordentliche Kündigung eines BR-Mitgliedes braucht die Zustimmung des Betriebsrates lt. § 103 BetrVG