Begriffsdefinition
Eine Änderungskündigung liegt vor, wenn der Arbeitgeber ein bestehendes Arbeitsverhältnis einseitig kündigt und gleichzeitig eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses zu geänderten Bedingungen anbietet
Rechte des Arbeitnehmers
Der Arbeitnehmer hat in diesem Fall die gleichen Rechte, wie bei jeder anderen Kündigung auch
Er kann die neuen Arbeitsbedingungen auch unter Vorbehalt annehmen und gleichzeitig durch eine Kündigungsschutz-Klage prüfen, ob die Kündigung sozial gerechtfertigt war
Änderungskündigung: Rechtsgrundlage § 2 KSchG