Betriebsrat
Wahlverfahren
Die Wahlen zum Betriebsrat finden alle 4 Jahre in der Zeit vom 01. März bis zum 31. Mai statt
Die genauen Wahlvorschriften sind in § 14 BetrVG beschrieben
Die Wahl ist geheim und unmittelbar
§ 14a BetrVG erleichtert es Kleinbetrieben, einen Betriebsrat zu bilden
Hier ist das Wahlverfahren einfacher, als bei größeren Betrieben
Rechtsgrundlage: §§ 13 ff BetrVG