Koalitionen
Begriff und gesetzliche Grundlage
Koalitionen sind Vereinigungen, die
1. auf Dauer angelegt und
2. privatrechtlich sind
3. eine körperschaftliche Verfassung haben
4. freiwillig und überbetrieblich begründet und
5. demokratisch sind
Rechtsgrundlage für die Koalitionsfreiheit ergibt sich aus Artikel 9 (3) S. 1 Grundgesetz GG