Relative und absolute Friedenspflicht, Unterscheidung
Relative Friedenspflicht
Während der Laufzeit eines Tarifvertrages dürfen keine erneuten Verhandlungen über denselben Gegenstand mit Hilfe eines Arbeitskampfes erzwungen werden
Absolute Friedenspflicht
Jegliche Kampfmaßnahmen sind während der Dauer des Tarifvertrages verboten