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Rechtswidrigkeit & Schuld Learncard 417753136


Question

Wie sind die unterschiedlichen Notstandsregeln voneinander abzugrenzen?

Welche Besonderheiten ergeben sich bei der Güterabwägung?

Answer
  • Defensivnotstand, § 228 BGB: Gefahr geht von der beschädigten Sache aus, gegen die sich die Notstandshandlung richtet.

Güterabwägung: Schaden darf nicht außer Verhältnis zur abgewendeten Gefahr stehen. 

  • Aggressivnotstand, § 904 BGB: Gefahr geht nicht von der beschädigten Sache aus. Güterabwägung: Der drohende Schaden muss gegenüber dem durch die Einwirkung eingetretenen Schaden unverhältnismäßig groß sein.
  • § 34 StGB ist subsidiär. Er darf nur angesprochen werden, wenn §§ 228, 904 BGB nicht einschlägig sind. Das geschützte Interesse muss das beeinträchtigte Interesse wesentlich überwiegen.
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