Notwehrexzess, § 33 StGB
A. Tatbestand
B. Rechtswidrigkeit, Notwehr gem. § 32 StGB
I. Notwehrlage
II. Notwehrhandlung
1. Verteidigungshandlung gegenüber dem Angreifer
2. Erforderlichkeit / Gebotenheit ( - )
C. Schuld
I. Notwehrexzess aus den Motiven des § 33 StGB heraus
1. Notwehrüberschreitung
2. Asthenische Effekte
II. Verteidigungswille
Asthenische Affekte sind Affekte, welche auf menschlicher Schwäche basieren (Verwirrung, Furcht oder Schrecken).