Widerrufsfrist beginnt zu dem Zeitpunkt, zu dem folgende Unterlagen dem VN in Textform zugegangen sind:
1, Der Versicherungsschein und die Vertragsbestimmungen einschließlich der AGB sowie die weiteren Informationen nach § 7 Abs. 1+2 VVG
2. Eine deutlich gestaltete Belehrung über das Widerspruchsrecht und die Rechtsfolgen des Widerspruchs mit Hinweis auf Fristbeginn und Name und Anschrift des Versicherers
Die Belehrung genügt den Anforderungen, wenn das vom Bundesministerium der Justiz auf Grund einer Rechtsverordnung nach Absatz 5 veröffentlichte Muster verwendet wird
Der Nachweis über den Zugang der Unterlagen obliegt dem Versicherer