Bei Dienstunfähigkeit
Entlassung aus dem Angestelltenverhältnis und Nachversicherung in der Gesetzlichen Rentenversicherung; der Dienstherr zahlt sowohl die Arbeitgeber- wie auch die Arbeitnehmerbeiträge für die Dauer der Dienstjahre
Bei einem Dienstunfall, der zu einer Erwerbsunfähigkeit um mindestens 20% führt, wird ein Unfall-Unterhaltsbeitrag solange gewährt, wie der Schaden vorliegt
Bei Tod
Kein Anspruch nach dem Beamtenversorgungsgesetz für die Hinterbliebenen; als einmalige Leistung erhalten sie jedoch die Bezüge für den Sterbemonat und ein Sterbegeld
Die Versorgung der Hinterbliebenen erfolgt hier wieder dadurch, dass der verstorbene Beamte auf Widerruf in der Gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert wird