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Verwaltungsakt Learncard 426158243


Question

1. Was ist die regelmäßige Rechtsfolge bei Fehlern eines Rechtsaktes im öffentlichen Recht?


2. Welche Rechtsfolge entsteht dagegen i.d.R bei Fehlern eines Verwaltungsaktes?

Wann kommt es ausnahmsweise zu einer anderen Rechtsfolge?


3. Stellen Sie den Prüfungsablauf des § 44 VwVfG dar.

Answer
  1. Rechtsakte im öffentlichen Recht sind im Falle ihrer Fehlerhaftigkeit in der Regel unwirksam, d.h. nichtig.

  2. Eine Ausnahme stellen Verwaltungsakt dar. Sie sind im Falle ihrer Rechtswidrigkeit grds. wirksam und nur ausnahmsweise unwirksam, § 43 III VwVfG.
  3. Folge: Der Verwaltungsakt ist weiterhin existent, aber per Anfechtungsklage anfechtbar. Wird der Verwaltungsakt nicht rechtzeitig angefochten, wird er unanfechtbar (= bestandskräftig).


  4. § 44 VwVfG

3. a) Positivbeispiele für die Nichtigkeit eines Verwaltungsakts: § 44 II VwVfG

b) Negativbeispiele für die Nichtigkeit eines Verwaltungsakts: § 44 III VwVfG

c) Generalklausel: § 44 I VwVfG

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