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1. Was versteht man unter unbestimmten Rechtsbegriffen?
2. Welche Besonderheit ergibt sich bei Beurteilungsspielräumen? Nennen Sie Beispiele.
3. Was kann im Rahmen eines Beurteilungsspielraums gerichtlich überprüft werden?
Grundsätzlich ist ein solcher Beurteilungsspielraum wegen des Gebots des effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 IV 1 GG) nicht vorhanden.