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Verwaltungsakt Learncard 426158265


Question

Wie grenzt man den öffentlich-rechtlichen vom zivilrechtlichen Vertrag ab, eröffnet also den Anwendungsbereich der §§ 54f f. VwVfG?

Answer

Die Abgrenzung kann auf 2 Arten erfolgen:  

  • Ein Vertrag ist öffentlich-rechtlich, wenn er eine öffentlich-rechtliche Vorschrift konkretisiert.
    D.h. die Vertragsparteien müssen sich über die Anwendung einer öff.- rechtlichen Vorschrift im konkreten Einzelfall geeinigt haben.
    Hingegen ist für einen zivilrechtlichen Vertrag typisch, dass sich die Vertragsparteien über die Anwendung zivilrechtlicher Vorschriften im konkreten Einzelfall geeinigt haben (z.B. einigen sich die Vertragsparteien bei einem Kaufvertrag über die Anwendung des § 433 BGB im konkreten Einzelfall).
  • Sollte es an einer solchen Vorschrift fehlen (z.B. im Subventionsrecht), ist eine Vertragspflicht auch dann öffentlich-rechtlich, wenn sie nur von einem Hoheitsträger erfüllt werden kann.
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