Delikthaftung
Die Haftung aus unerlaubter Handlung ist eine gesetzliche Haftung, d. h. man haftet jemandem kraft Gesetz §§ 823 ff. BGB und zwar dann, wenn man vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt