Konvergenzkriterien aus dem Vetrag von Maastricht
Der so genannte Wachstums- und Stabilitätspakt sieht vor, dass
1. die Euro-Länder die Konvergenzkriterien auch weiterhin erfüllen müssen
2. die Nicht-Euro-Länder die Konvergenzkriterien erfüllen müssen, um den Euro einführen zu können
Übertrifft die jährliche Neuverschuldung eines Mitgliedstaates des Euro 3% seines BIP, so muss eine zinslose Einlage bei der Kommission geleistet werden
Diese Einlage wird unter bestimmten Bedingungen der Besserung zurückgezahlt, ansonsten verfällt sie zu Lasten der stabilen Staaten