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Vorsätzliches Begehungsdelikt Learncard 417753128


Question

Erläutern Sie bei welchen Fallgruppen die objektive Zurechnung zu verneinen ist.

Answer
  • Keine rechtlich relevante Gefahr

Beispiel das Täterverhalten ist dem Bereich des erlaubten Risikos zuzuordnen (bei sozialadäquaten Verhalten), bei einer Risikoverringerung und bei einem vom Menschen nicht beherrschbaren Geschehensablauf.


  • Die geschaffene Gefahr hat sich nicht im eingetretenen Erfolg verwirklicht

Beispiel atypische Kausalverläufe, bei fehlendem Pflicht-widrigkeitszusammenhang, bei freiverantwortlicher Selbst-schädigung und bei Beruhen des Erfolges auf einem Dazwischentreten Dritter.

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