Inventurvereinfachungsverfahren
Stichprobeninventur
Das gewählte Stichprobenverfahren muss den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung entsprechen
Permanente Inventur
Die Bestände werden fortlaufend anhand der Lagerbuchführung verglichen; dabei muss jeder Gegenstand einmal pro Jahr überprüft werden
Verlegte Inventur
Die Inventur kann bis zu drei Monate vor oder zwei Monate nach dem Inventurstichtag erfolgen; dabei ist eine Rück- bzw. Vorrechnung auf den Inventurstichtag vorzunehmen