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A. Allgemeines Steuerrecht/Abgabenordnung Learncard 1150081335


Question

Wie werden die Steuern vielfach unterteilt und welches sind die dabei angewendeten Gesichtspunkte?

 

 

Answer

Prinzipiell wird zwischen direkten und indirekten Steuern unterschieden. Das entscheidende Merkmal besteht hierbei darin, dass die Steuer im ersten Falle von dem Steuerzahler selbst zu tragen ist (sie also nicht auf einen anderen überwälzbar sein soll), wohingegen die indirekte Steuer abwälzbar ist (sodass der Steuerzahler sie zwar an die Finanzkasse abzuführen hat, während ein anderer sie letzten Endes trägt). Demnach wird bei dem Steuerträger die direkte Steuer unmittelbar (direkt) eingezogen, bei der indirekten Besteuerung hingegen nur mittelbar (indirekt), namentlich bei der Umsatzsteuer, den Zöllen und den Verbrauchsteuern.

Eine weitere Unterscheidung ist nach Personensteuern  (Subjektsteuern) und Objektsteuern getroffen. Hierbei knüpft die Steuererhebung entweder an die persönlichen Verhältnisse des Steuerpflichtigen oder an die steuerlichen Merkmale des Objekts an.


Eine andere systematische Unterscheidung entsteht durch Anknüpfen an das Wesen der einzelnen Steuern, also an ihre innere Zusammengehörigkeit. Danach wird unterschieden
zwischen

 

  • Einkommen- und Besitzsteuern, die als Bemessungsgrundlagen das Einkommen, das Vermögen oder den Vermögenszugang haben;
  • Verkehrssteuern verschiedener Art, die an einen Vorgang des volkswirtlichen Verkehrs anknüpfen;
  • Verbrauch- und Aufwandsteuern;
  • Realsteuern i.S.d. § 3 Abs. 2 AO (Grundsteuer, Gewerbesteuer).
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