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A. Allgemeines Steuerrecht/Abgabenordnung Learncard 1150081336


Question
Welche Finanzbehörden sind in der AO aufgeführt?

 

Answer

Finanzbehörden sind die folgenden Bundes- und Landesfinanzbehörden (§ 6 Abs. 2 AO):

 

  1. der Bundesminister der Finanzen und die für die Finanzverwaltung zuständigen obersten Landesbehörden als oberste Behörden
  2. die Bundesmonopolverwaltung für Branntwein und das Bundeszentralamt für Steuern
  3. die Rechenzentren als Landesoberbehörden
  4. die Oberfinanzdirektionen als Mittelbehörden
  5. die nach dem Finanzverwaltungsgesetz oder nach Landesrecht an Stelle einer Oberfinanzdirektion eingerichteten Landesfinanzbehörden
  6. die Hauptzollämter einschließlich ihrer Dienststellen, die Zollfahndungsämter, die Finanzämter und die besonderen Landesfinanzbehörden als örtliche Behörden
  7. die Familienkassen
  8. die zentrale Stelle i.S.d. § 81 EStG
  9. die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See.
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