Das allgemeine Steuerrecht und das Steuerverfahrensrecht sind in der Abgabenordnung (AO) geregelt.
Weitere allgemeine steuerrechtliche Bestimmungen sind getroffen worden in
- der Finanzgerichtsordnung (FGO),
- dem Finanzverwaltungsgesetz (FVG) und in
- dem Bewertungsgesetz (BewG).
Die Einzelsteuergesetze können sich auf die in diesen Gesetzen niedergelegten grundsätzlichen Regelungen beziehen.