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A. Allgemeines Steuerrecht/Abgabenordnung Learncard 536466054


Question

Was versteht man unter Steuern und steuerlichen Nebenleistungen?

 

Answer

Der Begriff der Steuern ist in §3 Abs.1 AO definiert und hat folgende Voraussetzungen:


  • Es muss sich um eine Geldleistung handeln. Sach- und Dienstleistungen scheiden deshalb aus. Ob die Geldleistung einmalig (z.B. Erbschaftsteuer, Grunderwerbsteuer) oder laufend erbracht wird, ist unerheblich.
  • Die Geldleistungen dürfen keine Gegenleistung für besondere Leistungen darstellen. Öffentliche Gebühren und Beiträge sind demgegenüber nichtsteuerliche Geldleistungen im Zusammenhang mit einer speziellen behördlichen Gegenleistung.
  • Die Geldleistungen müssen allen auferlegt sein, bei denen der Tatbestand zutrifft, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft, d.h. der Rechtsgrund der Verpflichtung muss einseitig und ohne Rücksicht auf den Willen des Verpflichteten durch hoheitlichen Akt bestimmt sein. Deshalb scheiden freiwillige Leistungen (z.B. Spenden) und Einnahmen aus fiskalischen Betrieben aus.
  • Die Geldleistungen müssen von einem öffentlich-rechtlichen Gemeinwesen auferlegt sein (Bund, Länder, Gemeinden und Religionsgemeinschaften, soweit sie Körperschaften des öffentlichen Rechts sind).
  • Die Geldleistungen müssen zur Erzielung von Einnahmen auferlegt sein. Die steuerlichen Nebenleistungen i.S.d. §3 Abs.4 AO (Verspätungszuschläge, Zuschläge gem. §162 Abs.4, Zinsen, Säumniszuschläge, Zwangsgelder, Kosten und Verspätungsgelder nach §22a Abs.5 EStG) dienen als Druck- und Beugemittel und nicht primär der Einnahmeerzielung; sie sind deshalb keine Steuern. Allerdings kann, da Steuern in steigendem Umfang auch als Wirtschafts- und Konjunkturlenkungsinstrument eingesetzt werden, die Erzielung von Einnahmen auch Nebenzweck sein.


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