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Abgabenordnung Learncard 682276420


Question

Kann das Finanzamt mit einer abgetretenen Steuererstattung aufrechnen?

Answer
  • Abtretung erst nach Entstehung der Steuer möglich.
  • Über eine erloschene Forderung kann nicht mehr verfügt werden.
  • Verhältnis Aufrechnung/Abtretung entspricht dem sog. „Windhund-Prinzip“.
  • Bei Zugang der Anzeige war Steuerschuld noch nicht entstanden oder erst nach der Erstattung fällig Finanzamt darf nicht aufrechnen.
  • Bei Zugang der Anzeige war Steuerschuld schon entstanden und fällig oder wird vor der Erstattung fällig Finanzamt darf aufrechnen.
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