WILLKOMMEN
MEIN ACCOUNT
ZUR KASSE
SUPPORT-HOTLINE: +49-611-447-544-22
Erklären Sie mit Hilfe der einschlägigen Vorschriften aus dem HGB und EStG unter welchen Voraussetzungen ein PRAP zu bilden ist.
Gem. § 250 Abs. 2 HGB bzw. § 5 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 EStG sind als Rechnungsabgrenzungsposten auf der Passivseite (= PRAP) Einnahmen vor dem Abschlussstichtag auszuweisen, soweit sie Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.