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Nach welcher Norm aus dem HGB sind Aufwendungen und Erträge periodengerecht zu erfassen?
Gem. § 252 Abs. 1 Nr. 5 HGB (= GoB) sind Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahrs unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen am Abschlussstichtag zu berücksichtigen.