Die mündliche Prüfung der Bilanzbuchhalter soll dem Prüfungsausschuss ein eindeutiges Bild von
- den fachlichen Fähigkeiten
- den sozialen und interaktiven Fähigkeiten sowie
- dem persönlichen Erscheinungsbild
des Teilnehmers vermitteln. Deshalb steht bei den Prüfungen das fachliche Wissen und Können im Vordergrund, die kommunikativen Aspekte dürfen aber keinesfalls vernachlässigt werden.
Die Prüfungsausschüsse gehen davon aus, dass die Teilnehmer die mündliche Prüfung als selbstgesteuerte Aufgabe verstehen, die sie aufgrund ihrer beruflichen Erfahrungen und persönlichen Interessen lösen. Angestrebt ist also ein Fachgespräch, kein Frage-und-Antwort-Spiel.
Zur mündlichen Prüfung („Teil C“) kann nur zugelassen werden, wer die Prüfungsteile A und B – gegebenenfalls nach einer Ergänzungsprüfung – vollständig bestanden hat.
Für jeden Prüfungsteil erfolgt eine gesonderte Bewertung/Beurteilung