Wird in der schriftlichen Prüfung in den Fächern der Prüfungsteile A und B jeweils nicht mehr als eine mangelhafte Leistung erbracht, werden bei den IHKs mündliche Ergänzungsprüfungen angeboten.
Sobald in einem Prüfungsteil mehr als ein Fach schriftlich „mangelhaft“ gewertet worden ist, ist dieser Prüfungsteil nicht bestanden und eine Ergänzungsprüfung ist nicht möglich. Das Gleiche gilt bei einer oder mehreren ungenügenden Leistungen.
Dabei gilt folgendes Notenschema: