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Sie sprechen über das Zustandekommen von Verträgen. Welche Aussagen treffen im Regelfall auf die Annahme zu? (mehrere Antworten richtig)
Zweiseitige Willenserklärung.
Empfangsbedürftige Willenserklärung.
Wirksamwerden bereits mit Abgabe der Willenserklärung.
Antragsempfänger gibt seine uneingeschränkte Zustimmung zum Angebot zu erkennen.
Volle Geschäftsfähigkeit beider Vertragsparteien.