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Sie sprechen über die allgemeinen rechtlichen Grundlagen mit Ihren Kunden. Sie kommen auf den Begriff der Rechtsfähigkeit.
Sie definieren dabei Rechtsfähigkeit für natürliche Personen wie folgt:
Rechtsfähig ist die Fähigkeit, Träger von Rechten und Pflichten zu sein und beginnt mit der Vollendung der 7. Schwangerschaftswoche.
Rechtsfähig ist die Fähigkeit, Träger von Rechten und Pflichten zu sein und beginnt mit der Vollendung der Geburt.
Rechtsfähig ist die Fähigkeit, Träger von Rechten und Pflichten zu sein und beginnt mit der Vollendung des 7. Lebensjahres.
Rechtsfähig ist die Fähigkeit, Träger von Rechten und Pflichten zu sein und beginnt mit der Vollendung des 18. Lebensjahres.
Rechtsfähig ist die Fähigkeit, eigenständig Verträge abzuschließen und beginnt mit der Vollendung des 18. Lebensjahres.