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Ihre Kunden bitten Sie, den Rechtsbegriff Geschäftsfähigkeit zu erläutern.
Folgende Aussagen sind im Hinblick auf den Begriff Geschäftsfähigkeit richtig: (mehrere Antworten richtig)
Geschäftsunfähig sind alle Personen unter 18 Jahren.
Voll geschäftsfähig wird eine natürliche Person mit dem vollendeten 18. Lebensjahr.
Bei geschäftsunfähigen Personen genügt die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter zum Abschluss von Verträgen.
Beschränkt geschäftsfähige Personen können weder allein, noch mit Zustimmung Kreditverträge abschließen.
Beschränkt geschäftsfähig sind Personen ab Vollendung des 7. Lebensjahres bis zur Volljährigkeit.