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Welche Aussagen treffen auf das Schuldrecht zu: (mehrere Antworten richtig)
Ist ein juristisches Auffangbecken für die Tatbestände, die die Vertragsparteien nicht vereinbart haben.
Wird in das allgemeine und besondere Schuldrecht unterteilt.
Ist ein Verfügungsgeschäft.
Ist ein Verpflichtungsgeschäft.
Vorschriften sind weitgehend abdingbar.