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Sie thematisieren die Anfechtung privatrechtlicher Willenserklärungen.
Folgende Aussagen sind dazu richtig: (mehrere Antworten richtig)
Ist ein im BGB normiertes Gestaltungsgeschäft.
Die Anfechtung ist formgebunden durch Anfechtungserklärung auszuüben.
Es müssen Anfechtungsgründe in einer Anfechtungsfrist ausgeübt werden.
Das zugrundeliegende Rechtsgeschäft wird von Anfang an als nichtig angesehen.
Beseitigt rückwirkend eine fehlerhafte Willenserklärung.