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KK 8 - Klausurhinweis bei Bezeichnung einer Person als Erbe //
Was ist bei der Falllösung zu beachten, wenn eine Person als "Erbe" bezeichnet wird?
In diesen Fällen ist i.d.R. keine Prüfung der Erbenstellung der Beteiligten gewollt und die Erbenstellung der als "Erbe" bezeichneten Person sollte ohne weitere Ausführungen als gegeben hingenommen werden (beachten Sie jedoch ggf. abweichende Hinweise im Sachverhalt).