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Question

KK 5 - Zuständigkeit //

1. Welches Finanzamt ist für die Umsatzsteuer zuständig?

2. Was gilt für einen im Ausland ansässigen Unternehmer, der in Deutschland steuerbare Umsätze ausführt und Steuererklärungen abgeben muss?

Answer

1. Für die Umsatzsteuer (mit Ausnahme der Einfuhrumsatzsteuer) ist gem. § 21 (1) 1 AO das Finanzamt zuständig, von dessen Bezirk aus der Unternehmer sein Unternehmen im Geltungsbereich des Gesetzes ganz oder vorwiegend betreibt.

  • Für die Einfuhrumsatzsteuer ist der Zoll zuständig, s. § 23 AO.
  • Für die Umsatzsteuer von Personen, die keine Unternehmer sind, ist das Finanzamt zuständig, das auch für die Besteuerung nach dem Einkommen zuständig ist (§§ 19 und 20 AO), § 21 (2) Hs. 1 UStG
  • In den Fällen des § 180 (1) Nr. 2 Buchst. a AO ist das Finanzamt für die Umsatzsteuer zuständig, das auch für die gesonderte Feststellung zuständig ist (§ 18 AO), § 21 (2) Hs. 2 UStG.

2. Für Unternehmer, die Wohnsitz, Sitz oder Geschäftsleitung außerhalb des Geltungsbereiches dieses Gesetzes haben, gilt gem. § 21 (1) 2 AO die UStZustV (s. Beck´sche "Steuergesetze" Nr. 519). Dort sind verschiedene Finanzämter unterschiedlichen Ländern zugeordnet (so ist z.B. das Finanzamt Kleve für in den Niederlanden ansässige Unternehmer zuständig, § 1 (1) Nr. 17 UStZustV).

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