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KK 7 - Klausurhinweis bei gesetzlicher Erbfolge //
Wenn kein Testament vorliegt: Was ist zu beachten, bevor man mit der Lösung des Falles anfängt?
Bei erbschaftsteuerlichen Klausuren kommt es grundsätzlich entscheidend darauf an, wer Erbe geworden ist. Das bedeutet, dass der Sachverhalt – insbesondere, wenn kein Testament vorliegt – genau dahin gehend zu untersuchen ist. Der Sachverhalt sollte daher immer vor Anfang der Falllösung vollständig durchgelesen werden. Das ist eigentlich eine Selbstverständlichkeit bei jeder Klausurlösung, jedoch bei erbschaftsteuerlichen Klausuren besonders wichtig, da gerade in diesen Klausuren gerne noch mal ein gesetzlicher Erbe irgendwo im Sachverhalt „versteckt“ wird.