Die Steuer entsteht mit Ausführung der Leistung und Ablauf des maßgeblichen Voranmeldungszeitraums.
Es kommt nicht darauf an, wann die Rechnung erstellt worden ist. Das Erstellen der Rechnung ist nicht mehr Bestandteil der geschuldeten Leistung.
Der Leistungsempfänger könnte sicherlich auf die Rechnung verzichten.