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Allgemeines Besteuerungsverfahren Learncard 1762811391


Question

Ein Unternehmer versteuert seine Umsätze nach vereinbarten Entgelten und gibt seine USt-Voranmeldung monatlich ab.


Für 2017 hat er einen Antrag auf Dauerfristverlängerung gestellt und eine Sondervorauszahlung von 750 € geleistet. Seine USt-Zahllast für die Monate Januar bis November 2017 beträgt 7.100 €. Für Dezember 2017 hat er eine vorläufige USt-Zahllast in Höhe von 900 € ermittelt.

 

Noch nicht darin enthalten ist eine Rechnung über 700 € + 133 € USt, die er am 12.12.2017 seinem Kunden Slowly geschickt hat. Der Kunde überwies 464 € am 27.12.2017, sowie den Rest am 03.01.2018. Die Leistung wurde von dem deutschen Unternehmer erst Ende Januar 2018 ausgeführt.

 

Müssen die Voranmeldungen in 2018 monatlich abgegeben werden?

 

Begründen Sie Ihre Entscheidung unter Nennung der maßgeblichen Rechtsgrundlagen.

Answer

Die Voranmeldungen sind monatlich abzugeben, da die Umsatzsteuerzahllast in 2016 mehr als 7.500 € betragen hat:


Hinsichtlich der Umsatzsteuerzahllast für Dezember 2017 ist zum einen auf die vorläufige USt-Zahllast von 900,00 € und zum anderen auf die in der Anzahlung vom 27.12.2017 enthaltene Umsatzsteuer in Höhe von 74,08 € abzustellen. Es liegt ein Fall der Mindest-Ist-Besteuerung gem. § 13 Abs. 1 S. 1 Buchst. a S. 4 UStG vor.


USt im Vorjahr 7.100 € + 974,08 € = 8.074,08 €


8.074,08 € > 7.500 €


§ 18 Abs. 2 UStG

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