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Bis zu welchem Zeitpunkt ist die Sondervorauszahlung an das Finanzamt zu entrichten, wenn diese ab dem Voranmeldungszeitraum Januar 2017 gelten soll?Begründen Sie Ihre Entscheidung unter Nennung der einschlägigen Rechtsgrundlage.
Die Zahlung der Sondervorauszahlung hat bis zum 10.02.2017 Zeit, weil zu diesem Zeitpunkt eigentlich die USt-Vorauszahlung für Januar 2017 fällig ist.
§ 48 UStDV