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Question

KK 9 - Wohnsitz //


Wo hat jemand nach der AO seinen Wohnsitz?

Answer

Gem. § 8 AO hat jemand seinen Wohnsitz dort, wo er eine Wohnung unter Umständen innehat, die darauf schließen lassen, dass er die Wohnung beibehalten und benutzen wird.


  • Die bloße Absicht, einen Wohnsitz zu begründen bzw. die An- und Abmeldung bei der Ordnungsbehörde entfalten allein keine unmittelbare Wirkung.


  • Mit "Wohnung" sind die objektiv zum Wohnen geeigneten Wohnräume gemeint (z.B. auch dauerhaft gemietete Hotelzimmer).


  • "Innehaben" bedeutet, dass der Stpfl. tatsächlich über die Wohnung verfügen können muss und sie als Bleibe nicht nur vorübergehend benutzt (es genügt, dass die Wohnung z.B. über Jahre hinweg jährlich regelmäßig zweimal zu bestimmten Zeiten über einige Wochen benutzt wird; nicht genügend ist eine eine vorübergehende Benutzung einer Wohnung von < 6 Monate, wenn dies auch so vorher beabsichtigt war).


MERKE: Es sind mehrere Wohnsitze möglich.

Vgl. AEAO zu § 8.



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