Internationales Steuerrecht: Alle Normen, die die Abgrenzung der Steuerhoheit eines Staates zum Ausland betreffen.
Doppelbesteuerung (ein Sachverhalt führt zur Steuerpflicht in mehreren Staaten)
→ „DBA“: Verträge zwischen zwei Staaten zur Vermeidung der Doppelbesteuerung (vgl. OECD-Musterabkommen).
Weiße Einkünfte: Je nach Sachverhalt kommt es teilweise zu einer doppelten Nichtbesteuerung → BMF-Schreiben vom 20. 6. 2013.
switch-over-Klausel: Zuordnung bei Qualifikations- o. Zurechnungskonflikten.
subject to tax: Rückfallklausel, nach denen der Ansässigkeitsstaat besteuert; sind die Einkünfte dort steuerfrei, besteuert der Quellenstaat.
remittance-base-Prinzip: Ansässigkeitsstaat besteuert nur dorthin überwiesene Einkünfte.
treaty override: Ungeachtet des DBA werden ausländische Einkünfte hier besteuert, wenn nicht die tatsächliche Besteuerung im Ausland nachgewiesen wird (2 BvL 1/12).
Gegenstück: „double-dip“ (doppelte Verlustnutzung im In- und Ausland; auch durch Ausnutzung des Progressionsvorbehalts → Ballooning).