Freistellungsmethode: Ein Staat verzichtet auf die Besteuerung.
Anrechnungsmethode: Die auf den konkreten Auslandssachverhalt entfallende ausländische Steuer wird auf die inländische angerechnet (meist begrenzt auf die entsprechende inländische Steuer, d. h. es erfolgt keine Erstattung ausländischer Steuer im Inland); teilw. „switch-over-Klausel“ im DBA: Ansässigkeitsstaat darf von Freistellungs- zur Anrechnungsmethode wechseln.
Pauschalierungsmethode: Reduzierter inländischer Steuertarif.
Abzugsmethode: Die ausländische Steuer mindert die inländische Bemessungsgrundlage.
Betriebstätten-Gewinnaufteilungs-Verordnung: Zwecks Vermeidung ungerechtfertigter Gewinnverlagerung durch Erlös- oder Kostenzuordnung zwischen Stammhaus und Betriebstätte in verschiedenen Staaten (→ meist keine vGA wegen fehlender rechtlicher Eigenständigkeit der Betriebsstätte).