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Allgemeines und Buchführungspflicht Learncard 142379745


Question

KK 7 - Buchführungspflicht bei Kaufleuten //


Nach § 140 AO, § 238 (1) 1 HGB ist jeder Kaufmann buchführungspflichtig. Gilt dies wirklich für "jeden" Kaufmann?

Answer

Die Buchführungspflicht nach § 140 AO, § 238 (1) 1 HGB gilt nicht ausnahmslos für jeden Kaufmann. Denn Einzelkaufleute (also Einzelunternehmen, welche die Kaufmannseigenschaft erfüllen) i.S.d. § 241a S. 1 HGB brauchen die §§ 238–241 HGB nicht anzuwenden. 

Einzelkaufleuten i.S.d. § 241a S. 1 HGB sind solche, die an den Abschlussstichtagen von 2 aufeinander folgenden Geschäftsjahren

  • Umsatzerlöse i.H.v. höchstens 600.000 EUR

ODER

  • einen Jahresüberschuss i.H.v. höchstens 60.000 EUR

aufweisen.

--> Wird einer der o.g. Werte überschritten, sind Einzelkaufleute stets buchführungspflichtig. Werden beide Werte dagegen nicht überschritten, liegt keine Buchführungspflicht vor (im Falle der Neugründung gilt dies schon dann, wenn die o.g. genannten Werte am ersten Abschlussstichtag nach der Neugründung nicht überschritten werden, § 241a S. 2 HGB).

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