Kreislaufwirtschafts-/Abfallgesetz KrW/AbfG 
Grundgedanke 
Grundgedanke ist, dass Produkte möglichst so zu konstruieren sind, dass ihre Eingliederung in den Kreislauf der Produktion und Wiederverwertung problemlos möglich ist 
Statt Wegwerfmentalität soll ein Bewusstsein für Vermeidung und Weiterverwendung von Abfällen geschaffen werden 
Dabei gilt: 
1.  Vermeinden geht vor Verwerten 
2. Verwerten geht vor Beseitigen