Umweltschutzbeauftragter
Aufgaben gegenüber der Behörde
Er hat innerbetriebliche Aufgaben und keine hoheitlichen
Der Umweltschutzbeauftragte muss das Überschreiten der Grenzwerte seiner Geschäftsführung melden
Diese hat dann, als Betreiber, evtl. eine Meldepflicht