EMAS
Prüfung und Validierung
Die Prüfung erfolgt durch einen externen Prüfer, auch Auditor genannt
Man nennt dies Validierung
Die Voraussetzungen, die der externe Auditor erbringen muss, sind im Umweltaudit-Gesetz festgelegt
Der Auditor prüft, ob die Umwelterklärung mit den Vorgaben des EMAS übereinstimmt
Er gibt eine Gültigkeitserklärung ab, wenn das System das leistet, was es laut Managementvorgabe leisten soll