Begriffsdefinition
Gefährdungsbeurteilung nach Arbeitsschutz-Gesetz
Der Arbeitgeber muss vor Arbeitsbeginn und in regelmäßigen Abständen
1. die Arbeitsbedingungen bewerten
2. Gefärhdungen minimieren und
3. Verbesserungen umsetzen
Einzubeziehen sind:
1. Eine Fachkraft für Arbeitssicherheit
2. Der Brandschutz-Beauftragte
3. Der Betriebsarzt
4. Der Betriebsrat = Mitbestimmungspflicht