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Eine Arbeitnehmerin erhält während ihrer Probezeit die Kündigung. Zum Zeitpunkt der Kündigung war dem Arbeitgeber eine Schwangerschaft dieser Arbeitnehmerin nicht bekannt.
Welche der Aussagen ist richtig?
Auch eine Schwangere kann in der Probezeit gekündigt werden.
Wenn die Arbeitnehmerin die Schwangerschaft innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Kündigung mitteilt, wird die Kündigung unwirksam.
Wenn zwei Wochen nach Zugang verstrichen sind, ist die Kündigung wirksam.